Arrestatorium — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
Forderungspfändung — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
PfÜB — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland ein Rechtsinstitut der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können… … Deutsch Wikipedia
Inhibitorium — Das Inhibitorium ist neben dem Arrestatorium eine der beiden Wirkungen, die durch die Pfändung einer Forderung eintritt. Nach § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO verliert der Vollstreckungsschuldner mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses die… … Deutsch Wikipedia
Arrestiren — Arrestiren, 1) so v.w. Arretiren; 2) so v.w. in Arrest bringen. Daher Arrestāt, s. u. Arrest 2) b); Arrestation, Verhaftung. Arrestatorium, die Bekanntmachung, welche sämmtliche Gläubiger eines in Concurs Verfallenen auffordert, sich vor der… … Pierer’s Universal-Lexikon
Arrestánt — (mittellat.), der Antragsteller (Impetrant) im Arrestprozeß (s. Arrest 1); häufiger: ein im Arrest Befindlicher, Verhafteter, Häftling. Arrestat, der Impetrat im Arrestprozeß; ein Arretierter. Arrestatorium, Haftbefehl; öffentlicher Ausruf der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfändung — Exekution (österr.); Beschlagnahme; Requisition * * * Pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Pfänden * * * Pfạ̈n|dung, die; , en: das Pfänden. * * * Pfändung, im Zivilprozess eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherun … Universal-Lexikon
Pfändungsverfügung — 1. Allgemein: Die P. ist das verfahrensrechtliche Mittel zur Pfändung einer Geldforderung, eines Herausgabe oder Leistungsanspruchs oder eines sonstigen Vermögensrechts (z.B. Anteilsrecht, Grundpfandrecht, Nießbrauch, Grund und Rentenschuld,… … Lexikon der Economics
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