Versailler Vertrag: Kriegsschuld-Artikel \(Artikel 231\)
Versailler Vertrag: Kriegsschuld-Artikel \(Artikel 231\)
http://universal_lexikon.deacademic.com/315244/Versailler_Vertrag%3A_Kriegsschuld-Artikel__(Artikel_231_)
Versailler Vertrag: Kriegsschuld-Artikel \(Artikel 231\)
Der Artikel 231 des Versailler Vertrages, der in Deutschland von den Rechtsparteien bis weit in die Sozialdemokratie hinein und in vielen Bevölkerungsschichten so große Emotionen ausgelöst hat, lautet: »Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind ...
Full Article Available on http://universal_lexikon.deacademic.com/315244/Versailler_Vertrag%3A_Kriegsschuld-Artikel__(Artikel_231_)
comments powered by Disqus